Kanzlei für Arbeits- und  Wirtschaftsrecht sowie Verkehrsrecht

Arbeitsrecht/Wirtschaftsrecht


 


 Kündigungsschutzrecht - Arbeitsvertragsrecht - Sozialversicherungsrecht

Gewerbeimmobilienrecht - Grundstückskaufrecht - Mietrecht



Ich berate und vertrete kleine und mittelständische Unternehmen im Wirtschaftszivil- und Prozessrecht.

Den Schwerpunkt bildet dabei die bundesweite Prozessvertretung in allen Instanzen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.


Arbeitsrecht:

Nachfolgend einige Beispiele des arbeitsrechtlichen Spektrums:

- Vertretung von Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren

- Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer

- Arbeitgeberberatung im Vorfeld von betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen

- Beratung über das sozialrechtlich verankerte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

- Sozialversicherungsrecht

- Statusfeststellungsklagen (Arbeitsverhältnis oder freie Mitarbeit?)

- Lohnklagen (Restlohn/Mindestlohn/Überstunden/Zuschläge)

- Urlaubsabgeltung

- Einstweilige Verfügungen im Arbeitsrecht

- Strafrecht im Zusammenhang mit der Verletzung von gesetzlichen Arbeitgeberpflichten

- Strafrecht im Zusammenhang mit der Verletzung von Betriebsgeheimnissen

- Betriebsvereinbarungen/Sozialpläne/Änderungskündigungen - Anspruchsprüfung und Beratung

- Arbeitsunfälle

- Arbeitsvertragsgestaltung

- Arbeitnehmerüberlassung

- Datenschutzrecht im Betrieb

- Kurzarbeitergeld gemäß §§ 95 ff. SGB III


Wirtschaftsrecht:

Nachfolgend eine Auswahl weiterer wirtschaftsrechtlicher Bereiche, in denen ich berate, gestalte und vertrete:

- Gewerbeimmobilienrecht, Grundstücks-, Miet- und Maklerrecht

- Prüfung von Grundstückskaufverträgen

- Handelsrecht (HGB)

- Internationales Handelsrecht (UN-Kaufrecht)

- Wettbewerbsrecht (Abmahnungen)

- Marken- und Urheberrecht

- Strafrecht im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten

- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Wirtschaftsvertragsrecht

- Transport- und Speditionsrecht, Fracht-, Lager- und Umzugsrecht

- Datenschutzrecht


 

Neuigkeiten


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01.05.2020

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Gesellschafter einer GbR

Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 5.12.2019 - 2 AZR 147/19:
Eine unverzügliche Zurückweisung einer, durch den alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erklärten Kündigung (eines Arbeitsvertrages) kann erfolgen, sofern der Kündigungserklärung kein Nachweis der alleinigen Vertretungsmacht des GbR Gesellschafters (Original Vollmachtsurkunde) beigefügt ist. Eine danach erfolgte Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB ist gemäß § 242 BGB (Treu und Glauben) unzulässig, wenn der Kündigungsempfänger den Vertreter in der bestehenden Geschäftsverbindung auch ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde wiederholt als solchen anerkannt hat, solange zwischenzeitlich kein begründeter Zweifel am Bestehen der Vollmacht aufgetreten ist.



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