Kanzlei für Arbeits- und  Wirtschaftsrecht sowie Verkehrsrecht

Verkehrsrecht / Versicherungsrecht



 

 

 Fahrerlaubnisrecht - Verkehrsstrafrecht - Verkehrsunfallrecht - Autokaufrecht

Fluggastrechte - Transport- und Speditionsrecht - Versicherungsrecht


Ich berate und vertrete im gesamten Verkehrsrecht. Den Schwerpunkt bildet dabei die bundesweite Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren. Nachfolgend einige Beispiele meines verkehrsrechtlichen Tätigkeitsbereichs:


- Verkehrsunfallrecht (Sachschaden/Personenschaden)

- Verkehrsunfall im EU Ausland und Norwegen/Schweiz/Island/Groß-Britannien

- Fahrerlaubnisrecht (Anordnung einer MPU/Fahrerlaubnisentzug/Sperrvermerk/Punkte)

- Autokaufrecht (Nachbesserung/Minderung/Rücktritt)

- Leasingrecht

- Fahrzeugreparaturrecht (Gewährleistung/Schadensersatz)

- Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Körperverletzung/Alkoholfahrt)

- Bußgeldbescheide (Geschwindigkeitsüberschreitung/"Rote Ampel"/Fahrverbot)

- Prozessvertretung auch in der Berufungsinstanz

- Versicherungsrecht/Regressprozesse mit Versicherungsgesellschaften

- Fluggastrechte (Flugverspätung/Flugausfall/Gepäckverlust)

- Sportbootunfall- und  Sportbootkaufrecht

- Binnenschiffahrtsrecht (Schiffskollisionen/Brückenbeschädigungen/Arbeitsrecht an Bord)

- Geltendmachung von Großschäden aber auch Kleinstbeträgen

- Schadenspositionen aller Art, die von den Versicherungsgesellschaften gelegentlich "gekürzt" werden.

- Schmerzensgeld/Haushaltsführungsschaden/Sachverständigenkosten/Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

- Beilackierungskosten/Verbringungskosten/Standkosten/Resttreibstoff im Tank/Reinigungskosten/Abschleppkosten

- Merkantiler Minderwert/Restwert

- Quotenvorrecht gegenüber Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen

- Reparatur oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis?


Neuigkeiten


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13.10.2021

Prüfbericht der Versicherung unbeachtlich - AmtsG Berlin Mitte, Urteil vom 03.09.21, Az. 101 C 3010/19

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat sich wiederholt (siehe auch Urteil v. 21.05.21, Az. 101 C 158/20 und Urteil v. 10.12.20, Az. 108 C 3195/19 ) zur Erheblichkeit von üblichen Prüfgutachten/Prüfberichten der Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherer geäußert, mit denen die Versicherer regelmäßig versuchen, u.a. die Schadenshöhe hinsichtlich der beschädigten Fahrzeuge runter zu rechnen.
Das Gericht führt dazu aus: "Das von der Beklagten (Haftpflichtversicherung) eingereichte Prüfgutachten ist unbeachtlich...Ein eigenständiges aussagekräftiges Schadensgutachten, das Grundlage einer fiktiven Abrechnung sein könnte, haben die Beklagten nicht eingereicht. Jedenfalls aber liegt schon deshalb kein schlüssiger Vortrag vor, weil der Prüfbericht auf einer Computerkalkulation und nicht auf einer tatsächlichen Besichtigung des Fahrzeugs durch einen Kfz- Sachverständigen beruhte." Zahlreiche Amtsgerichte haben bereits in diesem Sinne entschieden. Allerdings können die Versicherer noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens ein Sachverständigengutachten vorlegen, mit dem einzelne Schadenspositionen bzw. Reparaturschritte möglicherweise erheblich angegriffen werden. Hier kommt es dann auf die richtige zivilprozessuale Reaktion des Klägers an. Eine anwaltliche Beratung/Vertretung, ggfls. abgesichert durch eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht, sollte in Anspruch genommen werden, da die Haftpflichtversicherungen selbst bei vermeintlich einfach gelagerten Fällen regelmäßig "Kürzungen" auf Grundlage von derart unbrauchbaren Prüfberichten vornehmen.



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